AU Leitfaden 5 Revision 01 - M. Gäding Handelvertretung & Servicedienst

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KFZ Werkstatt > Abgasuntersuchung

Aktuelle Informationen für Ihr AU-Gerät

Änderungen ab 01.01.2018
01.01.2018
  • Generelle Messung der Abgaswerte bei allen AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen
  • Festlegung der Abregeldrehzahl auf ≥ 90%, gegenüber der datierten Nenndrehzahl aus dem Fahrzeugschein
01.01.2019
Senkung der Grenzwerte; anzuwenden bei allen Euro 6/VI Fahrzeugen
  • auf 0,1 % vol CO im hohen Leerlauf bei Benzinfahrzeugen
  • auf 0,25 m-1 bei Dieselfahrzeugen
für die Abgasuntersuchung an Euro 6/VI Fahrzeuge sind Messgeräte der Genauigkeitsklasse 0 zu verwenden
01.01.2021
Einführung einer Prüfprozedur zur Überprüfung  der Partikelanzahl bei der periodischen Abgas- untersuchung im Endrohr

Wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Aufrüstbare AVL DiTEST Abgastester
NummerLF4LF5LF5 REV.01
3.4
(Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor mit G-Kat und OBD-System) (*)



- EZ bis 31.12.2005
XXX

- EZ ab 01.01.2006

X

- Stufe Euro 6/VI

X
3.6
(Kraftfahrzeuge mit Kom-pressionszündungsmotor mit OBD-System) (*)



- EZ bis 31.12.2005
XXX

- EZ ab 01.01.2006

X

- Stufe Euro 6/VI

X
3.9
(Kraftrad)

XX
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