KFZ Werkstatt > Abgasuntersuchung
Ab dem 01.01.2019 müssen alle Abgasmessgeräte von einem akkreditierten Anbieter normenkonform kalibriert werden.
Das trifft vor Ende 2019 nur bei einer Befassung (Reparatur oder Eichung) mit dem Gerät zu.
Wurde Ihr Abgasmessgerät nicht geöffnet bzw. keine Änderung vorgenommen, die die Genauigkeit beeinflusst, können Sie ohne Bedenken weiter damit arbeiten!
Spätestens mit der Eichung Ende 2019 muß Ihr Abgasmeßgerät kalibriert werden!
Für die AVL DiTEST Geräteserien DIX, CDS, MDS, DiGIS führe ich die Kalibrierung vor Ort durch.
Verfahrensweise / Übergangsregelung - Kalibrierung Genauigkeitsklasse und Fehlergrenzen
Abgasmessgeräte der Genauigkeitsklase 1 bzw. Fehlergrenze 0,3 m-1 dürfen weiter für die AU verwendet werden.
„Generell gilt, dass bis zur nächsten Befassung alle Abgasmessgeräte (auch Klasse 1 Geräte bzw.Opazimeter mit FG 0,3m-1), wenn diese rechtsgültig geeicht sind und mit dem Leitfaden 5 Version01 betrieben werden, weiterhin auch an Euro 6-/Euro VI-Kraftfahrzeugen eingesetzt werden dürfen.“(Quelle: ASA informiert – Kalibrieren AU-Geräte – Übergangslösung, siehe Anhang)
Welche Genauigkeitsklase bzw. Fehlergrenze Ihr AVL DiTEST Abgasmessgerät besitzt entnehmen Sie bitte nachstehender Tabelle.
Die Geräte Gas 1000, DiGas 480 besitzen die erforderliche PTB Zulassung.
Der DiSmoke480, HGA400, DiGas440, DiGas2200 besitzen, in Verbindung mit der aktuellen Firmware, ebenfalls die PTN Zulassung.
Generell sind Aufrüstungen auf die aktuellen Softwarestände möglich und werden bei Wartung/Reparatur von direkt betreuten Geräten kostenfrei durchgeführt.
Bundesland | Ausnahmeregelung | Termin |
Berlin | Ja | 31.12.2019 |
Brandenburg | Ja | 31.12.2019 |
Baden-Württemberg | Nein | 31.12.2018 |
Bayern | 9 Monate bei verbindlicher Beauftragung des akkreditierten Kalibrierlabors | |
Sachen | 9 Monate bei verbindlicher Beauftragung eines akkreditierten Kalibrierlabors | |
Hessen | Ja | offen |
Hamburg | 9 Monate bei verbindlicher Beauftragung eines akkreditierten Kalibrierlabors | |
Mecklenburg-Vorpommern | Nein | 31.12.2018 |
Niedersachsen | 9 Monate bei verbindlicher Beauftragung eines akkreditierten Kalibrierlabors. Ohne Beauftragung bis 30.06.2019 | |
Bremen | Ja | 30.09.2019 |
NRW | 9 Monate bei verbindlicher Beauftragung eines akkreditierten Kalibrierlabors. | |
Rheinland-Pfalz | Ja | offen |
Saarland | Ja | offen |
Schleswig-Holstein | Ja | 31.12.2019 |
Sachsen-Anhalt | 9 Monate bei verbindlicher Beauftragung eines akkreditierten Kalibrierlabors. | |
Thüringen | 9 Monate bei verbindlicher Beauftragung eines akkreditierten Kalibrierlabors. | |
Quell: ASA-Verband, ZDK |